Geltungsbereich

  1. Die von Kattana angebotenen Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende, d.h. an Industrie, Handwerk, Handel und die freien Berufe sowie an Vereine und öffentliche Einrichtungen.
  2. Lieferungen & Leistungen der Kattana GbR (nachfolgend Kattana) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen soweit nicht schriftlich etwas Gegenteiliges vereinbart ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung oder Beauftragung auf diese hinweist und Kattana diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

Leistungen

  1. Angebote von Kattana sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung von Kattana, spätestens mit der Annahme der Lieferung und/oder der Leistung durch den Kunden zustande.
  2. Inhalt und Umfang der von Kattana geschuldeten Leistungen ergeben sich ohne andere schriftliche Vereinbarungen aus der Auftragsbestätigung von Kattana.
  3. Kattana behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden, und für den Kunden zumutbar sind.

Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von Kattana.
  2. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ab dem Geschäftssitz von Kattana.
  3. Kattana ist berechtigt, die Vergütung bei Dauerschuldverhältnissen für die von ihr angebotenen Leistungen erstmalig 12 Monate nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen. Die Erhöhung ist an die von Kattana aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung entstehende Kostensteigerung anzupassen. Sie wird einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam. Der Kunde kann für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen. Kattana weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin.
  4. Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungserstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung oder auf dem Postweg.
  5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.
  6. Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann Kattana jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen, einschließlich derjenigen, für die andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, werden zur sofortigen Zahlung fällig.
  7. Mit Kattana vereinbarte Consulting & Support Termine können spätestens 1 Woche vor dem Termin vom Kunden abgesagt werden.
  8. Für Schulungen (offene Schulungen und Firmenschulungen) ist eine schriftliche Stornierung erforderlich. Geht eine Stornierung bis 21 Tage vor Seminarbeginn ein, erheben wir keine Stornogebühr. Bei Eingang der Stornierung bis 14 Tage vor Seminarbeginn, beträgt die Stornogebühr 50% des Seminarpreises. Danach ist der volle Betrag zu begleichen. Bei offenen Seminaren kann alternativ zu einer Stornierung eine Ersatzperson benannt werden. Eine Teilstornierung von Komplettangeboten (gleichzeitige Buchung mehrerer Seminare) ist nicht möglich. Es steht dem Teilnehmer frei im Falle einer kostenpflichtigen Stornierung nachzuweisen, dass durch seine Nichtteilnahme Aufwendungen erspart wurden, die zu einem geringeren stornobedingten Schaden geführt haben. In diesem Fall schuldet er nur den geringeren Betrag. Kattana behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Seminarvertrag vor. Ein Rücktrittsrecht steht uns auch bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche in unserem Angebot angegeben war, sowie bei Ausfall (insbesondere Erkrankung) des Referenten ohne unser Verschulden. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände die eine Anreise des Referenten zum Seminarort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde. Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Seminargebühren zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Datenverarbeitung

  1. Die Auftragsabwicklung erfolgt bei Kattana mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die Kattana im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind.
  2. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass Kattana die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von Kattana verwendet.

Vertragsdauer & Kündigung

  1. Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende jeden Kalenderquartals gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart, 1 Jahr. Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
  2. Bei erheblichen Verstößen gegen die vertraglichen Pflichten einer Vertragspartei, ist die jeweils andere Vertragspartei zur sofortigen Kündigung berechtigt. Ein beidseitig zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn das Insolvenzverfahren gegen eine Vertragspartei eröffnet wird, dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
  3. Bei Beendigung des Vertrages werden beide Parteien alle ihr mit Vertragsunterzeichnung übergebenen Unterlagen zurückgeben bzw. nachweisen, dass diese Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet wurden. Vorhandene Datenbestände sind physikalisch zu löschen.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Produkte bleiben Eigentum der Kattana bis zur Erfüllung aller (auch zukünftiger) Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.


Gewährleistung

  1. Kattana gewährleistet, dass Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Vertragspartner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
  2. Kattana übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
  3. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
  4. Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen worden ist, verjähren Sachmängelansprüche in 12 Monaten und die Verjährung beginnt mit Ablieferung. Sachmängelhaftungsansprüche sind nur mit Zustimmung von Kattana übertragbar. Weitergehende Garantie und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt Kattana in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
  5. Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von Kattana zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Kattana über. Ist Kattana zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt Kattana Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert Kattana zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.
  6. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von Kattana berechnet.

Nutzungsrechte an Software

  1. Kattana räumt an seiner Software dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der Lizenzbedingungen zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei Kattana.

Haftung

  1. Kattana haftet für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Kattana nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Kattana haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Der Anwendungsbereich d. § 44a TKG bleibt unberührt
  2. Ist die Haftung von Kattana ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  3. Die Haftung für einen von Kattana zu vertretenden Verlust von Daten oder Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der eingetreten ist bzw. wäre, wenn der Kunde seine Daten innerhalb angemessener Intervalle gesichert hat bzw. hätte (Backup).
  4. Bei Ausfall eines Seminars ohne Verschulden von Kattana haftet Kattana insoweit nur für eine umgehende Information an den Besteller nach Bekanntwerden gemäß den von diesem mitgeteilten Kontaktdaten (z.B. Emailadresse und Anschrift). Es genügt ein Übermittlungsweg. Kattana3 kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.

Einfuhrumsatzsteuer

Ein Kunde mit Sitz außerhalb der Bundesrebublik Deutschland hat die Regelungen der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer an Kattana bekannt zu geben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde Kattana den dadurch entstehenden Aufwand zu erstatten.


Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  2. Kattana darf auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Rahmen von Referenzen hinweisen und diese zu werblichen Zwecken nutzen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Nürnberg. Kattana ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  4. Für die von Kattana auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
  5. Der Kunde wird nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass seine für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlichen firmen-, bzw. personenbezogenen Daten mit Hilfe der EDV verarbeitet werden.
  6. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
  7. Kattana behält sich vor, diese Regelungen regelmäßig zu überprüfen und, soweit gesetzlich erforderlich, anzupassen.


Kontakt

Tel.: (0911) 242609-15

E-Mail: info@kattana.de



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